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ZUG |
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Vom steuerlichen Profil aus gesehen, kann der Kanton Zug, mit gutem Recht als "Schlaraffenland" bezeichnet werden. Ein entscheidender Vorteil, wird vom Steuerplatz Zug angeboten, es ist nicht nur wegen den Steuervorteilen, sondern auch im allgemeinen, eine offene und nicht bürokratisch Einstellung von der kantonalen Steuerbehörde gegenüber den Steuerzahler. Auch deswegen findet man in diesem Kanton die höchste Anzahl von Aktiengesellschaften im Zusammenhang mit der Einwohnerzahl: ungefähr 15'000 AG und 1'200 GmbH. Und wenn man bedenkt, dass man nach dem zweiten Weltkrieg nur 153 Aktiengesellschaften zählte! Die Besteuerung für Gesellschaften ändern sich, je nach Tätigkeitsausübung: man unterscheidet zwischen Handelsfirmen, Holding, Mischgesellschaften und Domizilgesellschaften. Es sind Handelsfirmen, die Unternehmen, die im Kanton eine Handelstätigkeit, Produktionstätigkeit oder Dienstleistung ausüben. Solche Gesellschaften unterliegen der üblichen Besteuerung. Die steuerliche Abnahme geschieht auf das reine Einkommen und auf die Aktien oder den Gesellschaftsanteilen, und ausserdem auf die vorhandenen Reserven. Zug, es genügt, dieses Beispiel zu machen: die Gewinnsteuern können im Tessin bis zu zirka 32 % erreichen; in Zug übersteigen sie nie 20%. Zum Unterschied zu anderen Kantonen, verlangt der Kanton Zug nicht, dass die Holding eine reine Beteiligungsgesellschaft ist. Es genügt, dass die Tätigkeiten
in Mehrheit aus Beteiligungen bestehen und der Ertrag von Gewinnanteilen
kommen. Von einer neusten Forschung der Wirtschaftsförderung (Wf)
hat sich ergeben, dass das Steuerparadies Zug ist und bleibt. Neuchâtel,
zum Beispiel, hat ein 2.5mal höheres Steuersystem als Zug, und dieses
ist auch für das familiäre Steuersystem vorteilhafter: im Durchschnitt
zahlt man weniger Steuern als im Rest der Schweizer Kantonen. Dieses Steuersystem
hat den Kanton besonders anziehend gemacht, er wurde ein internationaler
Hinweispunkt des erleichterten Steuersystems, dass einige Verlegenheit
im Bund hervorgerufen hat. Wie, als der Finanzier Martin Ebner entschied,
um zu ziehen, um weniger Steuern zu bezahlen, und somit eine beträchtliche
Steuerquelle dem Kanton Zürich zu entziehen. Kürzlich, Giuliano
Bignasca, auf der Suche nach alternativen Lösungen für die Tessiner
Wirtschaft, im Fall, dass die Wirkung des Tremonti-Gesetzes, beträchtliche
Stösse verursacht, hat gesagt, dass der Tessin, Zug nachahmen müsste.
Ein Kanton, vorteilhaft auch für natürliche Personen. Wenn man
zum Beispiel entscheidet, von Bellinzona nach Zug um zu ziehen, muss man
mit einem kantonalen Steuerkoeffizient von 82 % und einem Gemeindesteuerkoeffizient
von 65 % rechnen. Im Tessin hätte man, beziehungsweise, den Steuerkoeffizient
von 100 und 95 % angewendet. Gemäss Schätzungen der Bundessteuerverwaltung,
bezüglich dem Jahre 2000, ein abhängiger Arbeiter mit zwei Kindern
und einem jährlichen Bruttoeinkommen von Fr. 80' 000.--, bezahlt
in Bellinzona Fr. 4' 729.-- Steuern, in Zug wird die Summe auf Fr. 2'
829.-- verringert. Der Unterschied ist immerhin Fr. 1' 900.--. Aber es
ist nicht der Tessin, der schlecht abschneidet. Der Punkt ist, dass der
Kanton Zug auf Nationalebene keine Vergleiche fürchten muss.
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