Grundlagen des Steuersystems
Das Schweizer Steuersystem unterscheidet sich wegen der Differenzierung
der Steuern: Bundessteuer, Kantonssteuern, Gemeindesteuern.
Zu diesem kommt hinzu, dass die lokale Gesetzgebung in der Steuersache
häufig von Kanton zu Kanton sehr verschieden ist. Es ist richtig,
dass die Kantone ihre Gesetzgebung dem Bundesgesetz für eine steuerliche
Harmonisierung angepasst haben: dieses Gesetz jedoch, bezweckt durchaus
nicht die lokalen Gesetzgebungen abzuflachen. Wichtige Punkte, wie zum
Beispiel die Festlegung des Steuersatzes und des Tarifes, bleiben Kompetenz
jedes einzelnen Kantones.
Steuerverpflichtung
Im Landesinneren der Schweiz setzt sich fort, dass
es verschiedene Regelungen von Kanton zu Kanton gibt, die von grosser
Wichtigkeit sind, um festzusetzen, welches der Ort für die Firmenniederlassung
ist. Die in der Schweiz aktiven Unternehmen können weiterhin, von
den Vorteilen von diesem anziehenden Markt profitieren.
Ein entscheidender Vorteil der vom Schweizerischen
Finanzmarkt geboten wird, ist nicht nur die vorteilhafte Besteuerung,
aber auch, im Allgemeinen eine offene und nicht bürokratisierte Haltung
der kantonalen- und kommunalen Steuerbehörde gegenüber dem Steuerzahler.
GEWÖHNLICHER STEUERSATZ FÜR
EINE HANDELSGESELLSCHAFT
Kantons- und Bundessteuern
Alle Einzel- oder Rechtspersonen, die Ihren Wohnsitz oder einen Produktionsstandort
auf kantonalem Gebiet haben, sind kantonal Steuerpflichtig. Eine Verpflichtung
der Vermögenssteuer und der Einkommenssteuer kann eventuell auch
dort bestehen, wo der Wohnsitz der Einzel- oder Rechtsperson im Ausland
ist: die ausländischen Personen, können in der Tat, zum Beispiel
einer Quellenbesteuerung für manche Einkommen untergeordnet sein,
für Anteilsvergütungen an Verwaltungsräten usw. die in
einem Schweizer Kanton bezogen wurden. In diesen Fällen, um eine
doppelte Besteuerungen zu vermeiden, beruft man sich auf das Abkommen
gegen die doppelte Besteuerung, das die Schweiz mit dem grössten
Teil der Industrieländern abgeschlossen hat.
Einkommens- und Kapitaleinkommenssteuern
Die direkte Bundessteuer, die Kantonssteuern und die Gemeindesteuern treffen
das Einkommen und das Kapital.
Die Art der Besteuerung ändert sich gemäss der ausgeübten
Tätigkeit der Gesellschaft (AG oder GmbH). Sie unterscheidet sich,
zwischen Handelsgesellschaft, Holding, Domizilgesellschaft und gemischten
Gesellschaften. Für die letztes drei Arten von Gesellschaft, sehen
die verschiedenen Kantone weitere Steuerprivilege vor.
Es sind Handelsgesellschaften, die Unternehmen, die eine Handelstätigkeit
ausüben, Produktion oder von Dienstleistungen. Solche Gesellschaften
sind einer gewöhnlichen Besteuerung untergeordnet.
Die Steuerentnahme erfolgt auf das reine
Einkommen und auf die besitzenden Aktien oder Anteile, sowie auf die verfügbaren
Reserven.
Privilegierte Besteuerung
Mit Ausnahme von dem, was mit der direkten Bundessteuer geschieht, die
nur begrenzte Privilegien für die Holding vorsieht, wie wir bereits
gesagt haben, die Steuergesetzgebung von einigen Schweizer Kantonen behandeln
in privilegierter Weise gewisse Gesellschaften, je nach der durchgeführten
Tätigkeit.
Holding / Domizilgesellschaften. Mit der
Bezeichnung Holding, meint man jene Gesellschaften, die als Hauptzweck
das dauerhafte verwalten der Anteile an anderen Unternehmen haben. Es
genügt, dass die Tätigkeiten in der Mehrheit aus Beteiligungen
und den Gewinnen, die überwiegend aus den Erträg der Beteiligungen
kommen.
Die Domizilgesellschaften unterscheiden
sich damit, dass sie im Kanton nur ihren Sitz haben: sie üben in
der Schweiz an sich keine Tätigkeit aus. Normalerweise verfügen
sie über kein Personal und keine eigene Büros.
Abkommen gegen die Doppelbesteuerung (DBA)
Die Schweiz hat mit der Mehrheit der Industrieländer (Deutschland,
Vereinigte Staaten, Italien usw.) Abkommen signiert um die Doppelbesteuerung
zu vermeiden.
Solche Abkommen betreffen insbesondere
die folgenden Steuerobjekte:
Erlass der erzielten
Einkommen in dem Produktionsort des interessierten Landes
Vergütungsrecht der Quellenbesteuerung
Besteuerung der Lizenzrechte
Die Schweiz gilt als ein Steuerparadies für einige Kategorien von
Ortsansässigen und gewisse Gesellschaftstypen. Für die Schweizer
Bürger ist es an sich nicht ein Steuerparadies, selbst wenn wir weit
von den eindrucksvollen auferlegten Steuersätzen in Skandinavien
und in Italien sind.
Personalsteuern (Einzelperson)
Die Schweiz ist einer der besten Plätze in der Welt vom Steuerlichen
aus gesehen, für diejenigen, die von einer Rente leben, ohne arbeiten
zu müssen, sei es, dass die Rente von Miteinnahmen, Aktionen, Wertpapieren
oder Investitionen herführen. Diese Personen sind herzlichen willkommen
in der Schweiz, die einzige Steuer die sie bezahlen müssen ist eine
feste Pauschalsteuer, die dem Mietwert in der Schweiz gleichgestellt ist.
Viele Sportler, Schauspieler und Geschäftsleute haben schon von dieser
Möglichkeit, die Ihnen es erlaubt in einem Steuerparadies in der
Mitte Europas zu leben und von jeder diesbezüglichen Dienstleistung
gebrauch machen.
Firmensteuern (Rechtsperson)
Die gewöhnlichen Schweizerfirmen zahlen einen wechselnden Steuersatz
je nach Tätigkeit und Lage. In gewissen Umständen, können
die Schweizerfirmen sehr niedrige Steuern bezahlen, so um die 9 % des
Gewinnes, alles einbegriffen. Dies gilt vor allem für die multinationalen
Unternehmen und Handelsfirmen, die ihre Aktivitäten ausserhalb der
Schweiz konzentrieren, haben aber den Rechtssitz in Steuerbevorzugten
Kantonen. Der Tessin zum Beispiel, ist der dritt Beste (steuerlich gesehen)
und ist sicher ein guter Anhaltspunkt für Investoren aus dem Ausland.
Der Kanton Genf, zum Beispiel, besetzt einen der schlechtesten Ränge
von den 23 Schweizerkantonen. Sie werden sich sicher erinnern, dass die
Schweiz ein Bundesstaat ist, genau wie Deutschland oder Amerika. Die Schweiz
besteht aus 23 Kantonen, von diesen sind 3 Halbkantone. In Wirklichkeit
bedeutet das, dass es 26 verschiedene kantonale Steuergesetze gibt. Zu
diesen kommen noch die Bundes- und Gemeindegesetzgebungen dazu. Man kann
folglich einfach erkennen, dass die Beratung von einer im Bereich bekannten
Person absolut unentbehrlich ist, um sich für eine Wahl auf eine
steuerliche Einsparung hin entscheiden zu können. Unsere Gesellschaft
ist ohne weiteres in der Lage, Ihnen alle Erklärungen des Falles
zu liefern, sie vollständig zu informieren wo und wie Sie Ihren Wohnsitz,
Ihren Handelsbetrieb, usw. einrichten, um Ihnen so zu ermöglichen,
mit Kenntnis der Sachlage zu wählen, wo Sie Ihren Wohnsitz oder den
Standort, die Rechtsform Ihrer Firma einrichten.
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