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Mauritius
Geographische Lage, Bevölkerung, Sprachen
Geschichte, Politische Struktur, Gesetzgebung
Wirtschaft und Infrastruktur
Registrierung der Gesellschaften
Jährliche Steuern und Abgaben
Geographische Lage, Bevölkerung, Sprachen
Mauritius liegt im Indischen Ozean ca. 800 km von der Ostküste Madagaskars
entfernt. Der Staat Mauritius vereinigt eine Inselgruppe mit der Gesamtfläche
von 2045 Qkm, wobei die größte Insel Mauritius heißt
(1865 Qkm). Die Inseln sind vulkanischer Herkunft, ihre Oberfläche
ist hügelig. Mauritius hat ein tropisches Meeresklima. Im Winter
sind Orkane häufig. Im Sommer mangelt es an Süßwasser.
Die Inselbevölkerung beläuft
sich auf 1,1 Mio Einwohner und besteht hauptsächlich aus Menschen
europäischer, afrikanischer, indischer und chinesischer Herkunft.
Dies hat eine einzigartige Vermischung von Rassen, Kulturen und Religionen
herbeigeführt. Mauritius ist stolz darauf, dass unterschiedliche
Kulturen friedlich nebeneinander leben und sich wechselseitig ergänzen,
was eine unverwechselbare neue - mauritianische - Kulturformation geschaffen
hat. Die Hauptstadt von Mauritius ist Port Louis.
Die Staatssprache ist Englisch, aber Mauritius
' Bevölkerung ist hauptsächlich zweisprachig und spricht frei
sowohl Englisch als auch Französisch. Alle sprechen und verstehen
außerdem Kreolisch.
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Geschichte, Politische Struktur, Gesetzgebung
Die Briten regierten Mauritius 158 Jahre lang, bis 12. März 1968,
als das Land im Rahmen der Britischen Staatengemeinschaft unabhängig
geworden ist. Die Republik Mauritius hat einen Präsidenten, der Staatsoberhaupt
und Oberbefehlshaber ist. Die Exekutivmacht bleibt dem Premierminister
vorbehalten, der die Regierung leitet. Die Parlamentsabgeordneten werden
alle fünf Jahre durch Volksabstimmung gewählt, und einige politische
Parteien kämpfen alle fünf Jahre um Wählerstimmen, was
ein stabiles Verhältnis zum politischen Mehrparteiensystem zum Ausdruck
bringt.
Typ der Gesetzgebung ist das Gewohnheitsrecht
für Körperschaften, das dem Britischen Gewohnheitsrecht ähnlich
ist.
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Wirtschaft und Infrastruktur
Mauritius ist ein Agrar-Industrie-Land, das von Auslandsinvestitionen
abhängig ist. Die wichtigsten Wirtschaftsbranchen sind verarbeitende
Industrie, Industrie des Tourismus, Anbau, Verarbeitung und Ausfuhr von
Zuckerrohr, Tabak, Maniok, Kartoffeln, Reis, Bananen, Aloe, Gemüse
(vorwiegend Tomaten) sowie Tierhaltung. Außerdem gibt es noch Erdölverarbeitungsbetriebe,
Diamantenverarbeitung sowie Betriebe der elektrotechnischen Industrie.
Die wichtigsten ausländischen Handelspartner von Mauritius sind das
Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland und Bachrein.
Die Lokalwährung ist der Mauritianische
Rupi. Es gibt keine Devisenwechselkontrolle.
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Registrierung der Gesellschaften
Der wichtigster Körperschafts-GesetzgebungistVerordnung über
Gesellschaften von 2001 das vereinigtes Regime für alle Gesellschaft
in Mauritius geschaffen hat. Die in Mauritius eingetragenen Gesellschaften
haben Rechte und Vollmachten natürlicher Personen.
Typen der Gesellschaften zur Abwicklung
des internationalen Handels und der Investitionen sind folgende:
GBC2 ist einer Internationalen Geschäftsfirma
(ITC) auf den Britischen Virgin-Inseln ähnlich und ist eine bezüglich
der Steuern nichtresidente Gesellschaft;
GBC1 ist in steuerlicher Hinsicht resident und hat die Möglichkeit,
Mauritius Verträge mit anderen Ländern bezüglich der Doppelbesteuerung
zu nutzen, wenn sie richtig strukturiert ist und ihr Verwaltungsbüro
in der Republik Mauritius liegt.
Die Sprache der Satzung und sonstiger Körperschafts-Dokumente hängt
vom Typ der Gesellschaft ab. Die Unterlagen einer GBC1 können englisch
oder französisch erstellt sein, während die Unterlagen einer
GBC2 nur englisch geschrieben werden dürfen. Die Vereinsdokumente
für eine GBC1 wie für eine GBC2 darf in jeder Sprache vorgelegt
werden, ihnen soll aber eine beglaubigte Übersetzung ins Englische
beifefügt werden.
Restriktionen der Tätigkeit der Gesellschaften
bezüglich des Handels und sonstiger Geschäfte bestehen im folgenden:
Eine GBC2 darf ihren Handel nicht innerhalb
Mauritius abwickeln. Einer GBC1 kann durch das Finanzministerium die Genehmigung
erteilt werden, bestimmte Geschäfte in Mauritius zu betreiben;
Nur Offshore-Gesellschaften dürfen Bank- oder Versicherungsgeschäfte
betreiben sowie Anleihen von der Bevölkerung annehmen unter der Bedingung,
dass eine spezielle von den Behörden ausgestellte Lizenz vorliegt.
Das Registrierungsverfahren der Gesellschaften hängt vom Typ der
Gesellschaft ab:
GBC2Vorlage eines Memorandums und der Artikel
der Assoziation sowie einer Bescheinigung von einem registrierten Agenten,
die bestätigt, dass er bereit ist, gemäß der Satzung zu
handeln;
GBC1Sobald der Firmenname akzeptiert ist, sollen drei Kopien des Memorandums
und der Artikel der Assoziation vorgelegt werden zusammen mit einer Bescheinigung
über die Ersten Geschäftsführer, den Sekretär sowie
die Anschrift eines registrierten Firmenbüros und von Beamten unterzeichnete
Vertragsformulare.
Es ist möglich, für Verkauf freigegebene GBC2-Gesellschaften,
jedoch keine GBC1-Gesellschaften zu erwerben.
Es gibt folgende Restriktionen bei der
Wahl des Firmennamens:
Der Firmenname darf in jeder Sprache sein,
die das Lateinische Alphabeth benutzt;
Jeder den Namen bereits eingetragener Gesellschaften identische oder ähnliche
Name ist unzulässig;
Folgende Namen und deren Ableitungen bzw. sonstige Namen, die nach der
Meinung des Registers auf eine Mauritianische Präsidenten- oder Regierungsunterstützung
schließen lassen, bedürfen einer Genehmigung bzw. Lizenz: Assurance,
Bank, Building Society, Chamber of Commerce, Chartered, Co-operative,
Gouvernment, Imperial, Insurance, Municipal, Royal, State und Trust;
Der Firmenname soll am Ende das Wort bzw. die entsprechende Abkürzung
haben, die die beschränkte Haftung angeben: Limited, Corporation,
Incorporated, Public Limited Company, Societe Anonyme, Societe Anonyme
a Pesponsabilite Limitee, Sociedad Anynima, Berhad, Proprietary, Namloze
Venootschap, Besloten Venootschap, Aktiengesellschaft.
Die Forderungen an Geschäftsführer, Firmensekretäre und
Aktionäre sind unterschiedlich und hängen vom Typ der Gesellschaft
ab:
Beide Typen von Gesellschaft sollen mindestens
einen Geschäftsführer haben, der entweder eine natürliche
Person oder ein geschäftsführender Verein sein darf. Die Geschäftsführer
mauritianischer Gesellschaften müssen nicht unbedingt einen festen
Wohnsitz in Mauritius und können eine beliebige Staatsangehörigkeit
haben. Möchte eine GBC1 steuerliche Begünstigungen aus Doppelbesteuerungs-Verträgen
beanspruchen, sollen ihre Geschäftsführer einen festen Wohnsitz
in Mauritius haben;
Eine GBC2 kann einen Firmensekretär ernennen, der sowohl eine natürliche
Person als auch ein Verein sein darf. Sekretäre dürfen eine
beliebige Staatsangehörigkeit und müssen nicht unbedingt einen
festen Wohnsitz in Mauritius haben;
Für GBC1 und GBC2 wird mindestens ein Aktionär verlangt.
Die Anforderungen an das Grundkapital unterscheiden:
GBC2 Das übliche Grundaktienkapital
beträgt US$ 100 000, wobei sämtliche Aktien Nennwert haben sollen.
Das emittierte Mindestkapital beträgt entweder eine Aktie ohne Nennwert
oder eine Aktie mit Nennwert;
GBC1 Das übliche Grundaktienkapital beträgt US$ 1 000 000, wobei
sämtliche Aktien Nennwert haben sollen. Das emittierte Mindestkapital
beträgt zwei Aktien mit Nennwert.
Es sind folgende Klassen von Aktien zugelassen:
GBC2 persönliche Aktien, Aktien an
Überbringer, ohne Nennwert, Vorzugsaktien, Aktien mit obligatorischer
Tilgung sowie Aktien mit und ohne Stimmrecht;
GBC1 persönliche Aktien, Vorzugsaktien, Aktien mit obligatorischer
Tilgung sowie Aktien mit und ohne Stimmrecht.
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Jährliche Steuern und Abgaben
Die Steuern hängen vom Typ der Gesellschaft ab:
Eine GBC2 zahlt den mauritianischen Behörden
keine Steuern auf ihr Gesamteinkommen;
Gesellschaft bezahlen eine befestigte jährliche Lizenz-Gebühr
von 1500 $ und einer einmaligen Lizenz-Anwendungsgebühr von 500 $
zu den Finanzdienstleistungen Commision.
Eine neue Verordnung über Einkommenssteuern wurde 1995 verabschiedet.
Diese Verordnung legt den für sämtliche nach dem 30.Juni 1998
eingetragenen Gesellschaften sowie die örtlichen geförderten
Gesellschaften gleichen Steuersatz von 15% fest. Dennoch gibt es ausländische
Steuerkredite, was die Höhe der mauritianischen Steuern reduziert.
Die vorhandenen Offshore-Gesellschaften dürfte allerdings zwischen
den Steuersätzen von 0-35% und (dem neuen) 15% wählen.
Die Verordnungsakte über Ausländische Steuerkredite (im Rahmen
der Verordnung über Einkommenssteuern von 1995), die am 20. Juli
1996 in Kraft getreten ist, ermöglicht die Gewährung von einem
ausländischen Steuerkredit für das im Ausland erworbene Einkommen
eines mauritianischen Residenten. Bei der Berechnung des ausländischen
Steuerkredits wird gemäß der Verordnungsakte das aus ausländischen
Quellen erworbene Bruttoeinkommen berücksichtigt, und der Kredit
wird aus der entsprechenden Mehrwertsteuer im Ausland ausgezahlt. Außerdem
gibt es einen Vertrag mit langer Kündigungsfrist, dank welchem eine
Gesellschaft, die aus irgendeinem Grund diesen Kredit nicht in Anspruch
nehmen möchte, Steuern in Höhe von 3% zahlt.
Mauritius hat ein umfangreiches System von Verträgen über gegenseitige
(Doppel-) Besteuerung, darunter mit Botswana, China, Deutschland, Frankreich,
Indien, Indonesien, Italien, Kuweit, Luxemburg, Madagaskar, Malaisien,
Namibien, Oman, Pakistan, Singapore, Südafrika, Sri Lanka, Swasiland,
Schweden, dem Vereinigten Königreich und Simbabwe.
Besonders attraktiv sind Investitionen in eines der aufgezählten
Länder über eine mauritianische GBC1-Gesellschaft, da die Verträge
vorsehen, dass das im Ausland erworbene Einkommen entweder gar nicht oder
mit wesentlich niedrigeren Sätzen besteuert wird.
Die Lizenzbeiträge hängen ebenfalls stark vom Typ der Gesellschaft
- GBC2 bzw. GBC1 - ab:
GBC2 Gesellschaften mit dem Grundkapital
bis US$ 100 000,- zahlen den Betrag von US$ 100, - pro Jahr, und Gesellschaften
mit dem Grundkapital über US$ 100 000, - zahlen den Betrag von US$
300,- pro Jahr. Gesellschaften ohne Kapital sowie Gesellschaften, die
ihr Kapital zum Teil oder im Ganzen in Aktien ohne Nennwert haben, zahlen
den Betrag von US$ 300, - pro Jahr;
GBC1 US$ 1 500.
Anforderungen an den Finanzbericht sind für GBC2- und GBC1- Gesellschaften
ebenfalls unterschiedlich:
GBC2-Gesellschaften sollen geheftete
Finanzunterlagen haben, die die Geschäftslage der Gesellschaften
widerspiegeln; eine Vorlage der Berichte bei den Behörden wird jedoch
nicht verlangt;
GBC1-Gesellschaften sollen den für Offshore-Geschäfte zuständigen
mauritianischen Behörden einen vom Finanzprüfer geprüften
Bericht vorlegen.
Liechtenstein
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