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liechtenstein |
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1/ Die Aktiengesellschaft (AG) unterliegt
einer Steuer auf die 2/ Die Handelsanstalt oder Anstalt ist nur einer jährlichen Pauschalsteuer von 1'000.-- Schweizer Franken unterworfen. 3/ Die Stiftung, ist einer Jahresteuer von Fr. 1'000.-- unterworfen. 4/ Die Anlagefonds zahlen eine minimale
Jahresgebühr von CHF 1'000.-- oder 0.1% auf den Wert des Nettovermögens. 1/ Die Aktiengesellschaft (AG) und die Anstalt sind gezwungen einen jährlichen Finanzbericht vorzulegen. Es handelt sich auf jeden Fall von einer formalen Angelegenheit, für welche der Kunde sich nicht Sorgen machen muss, da dieser Auftrag von dem Gesellschaftsverwalter, wohnhaft im Liechtenstein, erledigt wird. Da die Gesellschaften des Liechtensteins praktisch steuerfrei sind, sind die Kriterien für die Vorbereitung des Jahresberichtes, nicht besonders streng und formal. Normalerweise, benötigt diese Handlung keine besonderen Bemühungen. 2/ Eine Stiftung muss nicht einen Jahresbericht vorlegen; eine Erklärung, bei der das Gesellschaftsvermögen garantiert wird, ist genügend. 3/ Die Gesellschaftskosten, dass heisst, die Honorare für den Verwalter, werden mit Übereinkunft des Kunden errechnet, je nach Arbeitsmenge, die zu erledigen ist. Im Allgemeinen wird eine Pauschalsumme vereinbart. 4/ Die Bankverkehrkosten für die Führung
des Gesellschaftskontos, sind gering, in der Höhe von 100/200.--
Euro im Jahr.
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