SCHWEIZER FILIALEN VON AUSLÄNDISCHEN FIRMEN
Das Schweizer Gesetz gibt die Möglichkeit, einer Eintragung im Handelsregister
von einer Filialgesellschaft (Niederlassung) in der Schweiz von Ihrer
Gesellschaft, auch wenn diese bereits ausserhalb der Schweiz gegründet
wurde. Verschiedene von unseren Kunden haben sich bereits für diese
Möglichkeit entschieden, ohne folglich an und für sich eine
Schweizer Gesellschaft zu erschaffen, somit erzielt man eine grosse Einsparung
auf Unkosten und Kapitale und investiert wirklich sehr bescheidene Summen
in Kosten.
Praktisch ist es notwendig, die Niederlassung/Filiale von einer schon
bestehenden ausländischen Gesellschaft in der Schweiz zu registrieren,
ohne neue Kosten für eine Gründung von einer neuen Firma zu
verursachen, dass heisst, ohne Geld für das Gesellschaftskapital
zu bezahlen, ohne neues Personal, neue Direktoren und so weiter einzustellen.
Die Niederlassung (Filiale) in der Schweiz, kann von allen Vorteilen,
die die Gesellschaften mit Schweizerrecht haben, Gebrauch machen, über
ein Bankkonto, Postscheckkonten uns so weiter verfügen. Außerdem
zum Unterschied von Gesellschaften mit Schweizerrecht, ist die Niederlassung
(Filiale) von bestimmten Schweizer Steuern nicht steuerpflichtig (Verrechnungssteuer
auf Dividenden). Die Fakturierung zwischen der Muttergesellschaft und
der Schweizer Niederlassung (Filiale) wird erleichtert und viel flexibler.
Eine Filiale von einer Auslandsgesellschaft in der Schweiz, garantiert
alle Sonderrechte und Rechte von einer Schweizer Firma, ausser dass sie
nicht der Verrechnungssteuer von 35 % auf die Dividenden unterworfen ist.
Es muss auch dazu gefügt werden, dass die Tatsache, einer Filiale
in der Schweiz zu haben, das Prestige der Firma um einiges erhöht,
und so ein besseres Bild der gehandelten Produkte dieser liefert.
Wir können Sie folglich unter jedem Profil unterstützen, sei
es juristisch oder verwaltungsmässig, für Sie ein funktionierendes
Büro vorzubereiten oder ein virtuelles mit einer Sekretärin
aus Fleisch und Blut, die Ihre Korrespondenz sortiert und am Telefon im
Namen Ihrer Gesellschaft antwortet, all dies zu einem sehr vernünftigen
Preis.
Man muss bedenken, um eine Filiale zu registrieren, braucht man nur CHF
2000.-- (= ungefähr EURO
1300.--), in dieser Summe ist auch die Aufnahme
in der schweizerischen Handelskammer enthalten. Zu beachten ist, dass
die Registrierungskosten, keine wiederholende Jahresgebühr verlangt
wird, wie es in Italien der Fall ist. In der Schweiz bezahlt man einmal
ein Tantum.
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